Herzlich Willkommen auf unserer Homepage!


Wir sind eine bilinguale Grundschule und haben pro Klassenstufe je eine bilinguale Klasse. (Deutsch/Englisch)

Außerdem nehmen wir am SINUS Programm teil. Dieses Projekt entwickelt den Mathematikunterricht weiter.

Aktuelle Informationen

(Stand: 27.03.2023)


Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

bitte rufen Sie im Krankheitsfall Ihres Kindes zwischen 7.30 und 8.00 Uhr unter 09132 2354 persönlich im Sekretariat an und sprechen Sie gegebenenfalls auf den Anrufbeantworter. Das Sekretariat ist momentan nicht durchgehend besetzt. Der Anrufbeantworter wird jedoch regelmäßig abgehört. Vielen Dank.

Generell gilt für alle Mitglieder der Schulfamilie bis auf Weiteres: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn es Krankheitssymptome zeigt. Wir stellen aktuell einen hohen Krankenstand an unserer Grundschule fest. Außerdem können weitere Krankheitsfälle im Lehrerkollegium zum Unterrichtsausfall in der jeweils betroffenen Klasse führen. Bei einer nachgewiesenen Corona-Infektion gilt die ausdrückliche Empfehlung, Ihr Kind nicht in die Schule zu schicken, bis ein negativer Test vorliegt. Bitte beachten Sie dies im Sinne der Gesundheit aller anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft. Für Kinder und Lehrkräfte, die nach einer Corona-Infektion zurück in den Präsenzunterricht kehren, wird in den ersten fünf das Tragen einer Maske empfohlen.

Am Donnerstag, 16.03.2023, fand die Schulanmeldung für die neuen Erstklässler im Schuljahr 2023/24 statt. Herzlichen Dank für die tatkräftige Unterstützung bei der Schuleinschreibung durch die Mitglieder des Elternbeirats, Förderkreises, Horts und der Mittagsbetreuung sowie durch unsere Praktikanten und ehemaligen KollegInnen Frau Scherbaum, Herrn Reinbold und Herrn Fellermeyer.

Der Unterricht vor den Osterferien schließt am 31.03.2023 um 11.15 Uhr. Vielen lieben Dank für die Übernahme der Anschlussbetreuung durch den Hort und die Mittagsbetreuung. Auch der Schulbus fährt nur um 11.15 Uhr. Anträge auf eine Verlängerung der Osterferien können nicht bewilligt werden. Der Unterricht beginnt wieder am Montag, 17.04.2023 um 8.00 Uhr.

Bitte merken Sie sich den Termin unseres Schulfestes anlässlich der Gründung der Niederndorfer Grundschule vor 100 Jahren vor. Es findet am Freitag, 12.05.2023, von 11.00 – 14.00 Uhr statt.

Bitte verwenden Sie unsere neue E-Mail-Adresse: verwaltung@grundschuleniederndorf.de! Vielen Dank.

Mit den besten Grüßen im Namen des gesamten Kollegiums – bleiben Sie gesund!

Heidi Forisch, Rektorin und Silvia Eder, Konrektorin

Aktuelle Bestimmungen des Kultusministeriums Bayern zu

Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern (Stand: 16.11.22)

  1. Empfohlene Hygienemaßnahmen im Schulbereich
    Für einen möglichst sicheren Unterrichtsbetrieb empfehlen wir insbesondere die Einhaltung
    der folgenden Hygienemaßnahmen:
    • Basis-Hygienemaßnahmen
    o Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sollten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im
    Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster
    gelüftet werden. Es können weiterhin auch (dezentrale) Lüftungsanlagen oder
    unterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden. Letztere ersetzen jedoch nicht
    das regelmäßige Lüften.
    o Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt
    das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.
    o Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein
    Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.
    o Abstandhalten: Wo immer möglich, empfehlen wir im Schulgebäude, einen
    Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
    o In Innenräumen und vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge,
    Treppenhäuser, Pausenhalle) empfehlen wir das freiwillige Tragen einer Maske,
    sofern Abstände nicht eingehalten werden können. Auch im Unterricht kann
    selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden.
    o Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im
    freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske
    als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen.
    • Umgang mit Krankheitssymptomen
    o Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-
    Verdacht besteht oder nicht.
    o Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand
    und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.

    o Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem
    Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche
    Infektion geben.
    In der Schule finden keine Testungen statt.
    o Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das freiwillige Tragen einer Maske
    davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.
    Bayerisches Staatsministerium für
    Unterricht und Kultus
  2. Umgang mit bestätigten Infektionsfällen
    Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen (Nukleinsäure-
    /PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal; kein Selbsttest) gegen die
    Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Empfehlung zum
    Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.
    Die Details der neuen Regelungen, die für alle gesellschaftlichen Bereiche in Bayern gelten,
    können der neuen Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums zu Schutzmaßnahmen
    bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen) entnommen werden, die unter BayMBl. 2022 Nr. 631 – Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de) abrufbar ist.
    Wir bitten weiterhin darum, die Schule über eine positive Testung zu informieren.

Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, falls es Symptome für eine Corona-Erkrankung zeigen sollte.

Sollte Ihr Kind erkranken, rufen Sie bitte vor 8.00 Uhr im Sekretariat an (2354) und legen Sie ab dem vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung in der Schule vor. Herzlichen Dank.

Für die Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten, Eltern und alle anderen an den Schulen tätigen Personen entfällt die Maskenpflicht. Auf den sog. „Begegnungsflächen“ im Schulgebäude (z. B. auf den Gängen oder in den Treppenhäusern) wird das Tragen der Masken jedoch dringend empfohlen, auch für die Schülerinnen und Schüler.

Aufgrund der aktuell wieder steigenden Inzidenzwerte finden Elterngespräche mit höchstens einem Elternteil oder telefonisch statt.


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